Spekulationsfrist

Nicht nur beim Kauf, auch beim Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken können Steuern anfallen. Dabei spielt unter anderem sowohl die sogenannte Spekulationsfrist, als auch die Drei-Objekt-Grenze eine Rolle. Doch was hat es mit diesen Regelungen auf sich und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuerlast beim Hausverkauf auf legale Weise zu umgehen bzw. zu reduzieren?
Spekulationsfrist:
Die Spekulationsfrist beginnst genau abe dem Zeitpunkt des Kaufes der Immobilie und hat eine Frist von 10 Jahren.
Wenn Sie in dieser Zeit selber die Immobilie bewohnt haben.
Ob eine Spekulationssteuer beim privaten Hausverkauf fällig wird, ist zum einen abhängig davon, wie lange sich die jeweilige Immobilie im Besitz des Verkäufers befand. Wird die bei Immobilien allgemein gültige Frist von zehn Jahren unterschritten, müssen die Gewinne aus dem Verkauf eventuell versteuert werden. Das bedeutet: Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Zum anderen ist der Hausverkauf ebenso steuerfrei, wenn dabei kein tatsächlicher Nettogewinn erzielt wurde.
Das bedeutet: Wird beispielsweise ein Haus für 400.000 Euro erworben und nur sechs Jahre später für ebenfalls 400.000 Euro verkauft, dann muss der Verkäufer keine Spekulationssteuer zahlen.